Außenarbeitsplätze

Außenarbeitsplätze ermöglichen es Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen, dauerhaft in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Dabei bleibt das Beschäftigungsverhältnis zur Werkstatt bestehen. Die Werkstatt übernimmt weiterhin die Lohnzahlung, Versicherung und pädagogische Begleitung.

Arbeiten außerhalb der Werkstatt: Mit Unterstützung erfolgreich

Vorteile eines Außenarbeitsplatzes

  • Möglichkeit zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsleben
  • Erwerb neuer beruflicher Erfahrungen in einem betrieblichen Umfeld
  • Sicheres Beschäftigungsverhältnis über die Werkstatt mit fortlaufender Betreuung
  • Individuelle Entwicklung von Fähigkeiten und Stärken

Außenarbeitsplätze sind in vielen Branchen und Tätigkeitsfeldern möglich, zum Beispiel:

  • Pflegeheime, Krankenhäuser und Kindergärten
  • Holz-, Metall- und Kunststoffverarbeitung
  • Gastronomie und Großküchen
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Handel, Montage, Verpackung, Lager und Versand
  • Büroarbeiten, Telefondienste oder Botengänge

Vom Betriebspraktikum zum ausgelagerten Einzelarbeitsplatz

Gemeinsam mit den Betrieben werden geeignete Einsatzmöglichkeiten ermittelt. Nach einer unverbindlichen Praktikumsphase kann der Außenarbeitsplatz beginnen. Eine Integrationsbegleitung der Werkstatt unterstützt während des gesamten Einsatzes. Diese Vielfalt bietet zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen und langfristigen beruflichen Teilhabe. Ein Außenarbeitsplatz kann auch als Vorbereitung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dienen.

Die enge Zusammenarbeit mit unserem Inklusionsbetrieb SIGMA und unserem Fachdienst inJOB hilft, Übergänge zu gestalten.