Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit hilft Menschen mit Behinderung, von der Werkstatt in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.

Diese Leistung nach § 61 SGB IX macht es möglich, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten und trotzdem die nötige Unterstützung zu behalten.

Der Arbeitgeber erhält dabei einen Zuschuss zum Lohn – dauerhaft und individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt. Zusätzlich werden eine fachliche Begleitung, eine gute Einarbeitung und bei Bedarf die notwendigen Hilfsmittel am Arbeitsplatz sichergestellt.

Das Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig, und die Werkstatt unterstützt bei der Vorbereitung und beim Antrag.

Begleitet arbeiten – mit Zuschüssen und persönlicher Assistenz

Der Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Der Antrag auf das Budget für Arbeit wird von der beschäftigten Person selbst gestellt – oft mit Hilfe der Werkstatt.

So entsteht ein sicherer Übergang:

  • Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt
  • begleitete und individuelle Unterstützung
  • mehr Selbstständigkeit und Verantwortung

Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)

Das Angebot BÜWA unterstützt ebenfalls beim Übergang in ein Arbeitsverhältnis oder Praktikum im allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • Die Begleitung ist zeitlich befristet
  • BÜWA wird beim zuständigen Bezirk beantragt
  • Werkstatt, Integrationsfachdienst und Betrieb arbeiten eng zusammen

 

Ziel ist ein stabiler und erfolgreicher Übergang, damit Beschäftigte langfristig in einem regulären Betrieb arbeiten können.

Budget für Arbeit und BÜWA eröffnen neue Wege zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und beruflicher Entwicklung.

Inklusive Arbeit mit Sicherheit – für mehr Selbstständigkeit und Zukunft.