Unser Werkstattrat
Die Werkstatträte in unseren Werkstätten haben weitreichende Mitwirkungsrechte bzw Mitbestimmungsrechte und setzen sich für ihre Kolleginnen und Kollegen ein.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten wählen aus ihren Reihen den Werkstattrat. Je nach Größe der Werkstatt hat der Werkstattrat drei, fünf oder sieben Mitglieder. Die Amtszeit des Werkstatt-Rates beträgt 4 Jahre. Der Werkstattrat wählt sich seine Vertrauensperson selbst aus. Diese kann von der Werkstatt sein oder er kann sich auch von extern eine aussuchen.
Grundlage für die Arbeit der Werkstatträte ist die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Hier sind die Rechte und Pflichten des WR verankert.
Sie wurde durch Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz, kurz: BTHG) geändert. Die WMVO trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Durfte der Werkstattrat bis dahin nur mitwirken, so darf er nach der neuen WMVO auch bei einigen Themen mitbestimmen.
Mitreden. Mitgestalten. Mitbestimmen.
Eins der Ziele die wir haben:
Eine WMVO in der der WR nur Mitbestimmung hat! Die LAG-WR-Bayern-e.V. und Werkstatträte Deutschland haben eine Aufgesetzt. Jetzt muss sie nur noch beim Gesetzgeber durch..
In den letzten Jahren hat sich die Arbeit des WR sehr geändert:
Der WR wird in die Themen, in denen er Mitwirkung aber vor allen Dingen Mitbestimmung hat, miteinbezogen.
Die Arbeit ist politischer geworden. Das heißt: wir laden Politiker ein, beteiligen uns an politischen Wahlveranstaltungen innerhalb der WfbM, per Videokonferenzen und an Demos. Demonstration 2023 vor dem Reichstagsgebäude.
Im Bereich Digitalisierung, Arbeiten am Computer, Videokonferenzen usw. werden wir natürlich unterstützt und geschult.
Auch in Social Media sind wir unterwegs. Damit die Werkstätte und die Beschäftigten nach Außen sichtbarer werden. So können wir Berührungsängste auf beiden Seiten abbauen.
Die Arbeit ist einfach anspruchsvoller geworden, abwechslungsreich und vielseitiger und die Stellung des Werkstattrates ist nicht mehr dieselbe wie in den 80er Jahren. Wir müssen zwar immer wieder kämpfen das wir ernst genommen werden, aber es lohnt sich allemal. Das ist die Verantwortung, die wir haben für die vielen Menschen mit Behinderung in den Werkstätten, und die muss uns nicht mehr gegeben werden, die übernehmen wir freiwillig in dem Moment, wo wir uns zur Wahl aufstellen lassen. Und dann heißt es wieder:
Nichts über uns! Ohne uns!
Eins der Ziele die wir haben:
- Eine Entgeltreform auf die wir schon viel zu lange warten!
- Abkoppelung des Bafög/Afög vom Grundbetrag.
- Das wir weiter Aufträge von Firmen erhalten und bearbeiten dürfen.
- Die Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe bleibt.