Außenarbeitsplatz
Ein Außenarbeitsplatz ermöglicht es Menschen mit Behinderung, in einem regulären Unternehmen mitzuarbeiten – mit Unterstützung der Werkstatt. Arbeitgeber profitieren dabei gleich mehrfach: Sie erhalten motivierte Mitarbeitende mit einem hohen Maß an Leistungsbereitschaft und Lernwillen. Durch ihren Einsatz in einfachen unterstützenden Tätigkeiten können Sie Ihre Fachkräfte gezielt entlasten und so wertvolle Ressourcen freisetzen. Darüber hinaus leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Unternehmenskultur – und profitieren gleichzeitig von einer Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe.
Chancen für Menschen – Mehrwert für Unternehmen
Gut geeignet für viele Branchen
Für Außenarbeitsplätze eignen sich besonders klar strukturierte, wiederkehrende und gut anleitbare Aufgaben, bei denen Menschen mit Behinderung ihre Stärken zuverlässig einsetzen können. Ob Produktion, Lager, Verwaltung, Küche, Hauswirtschaft, Garten oder Handel – viele Bereiche bieten passende Tätigkeiten, die zuverlässig und langfristig übernommen werden können.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Die Zusammenarbeit ist für Unternehmen einfach und gut begleitet. Zunächst klären wir gemeinsam, welche Aufgaben sich in Ihrem Betrieb eignen. Danach stellen wir Ihnen eine passende Mitarbeiterin oder einen passenden Mitarbeiter vor.
Eine unverbindliche Praktikumsphase ermöglicht beiden Seiten, den Arbeitsplatz in Ruhe zu testen. Verläuft alles gut, startet der Außenarbeitsplatz – die Person bleibt dabei in der Werkstatt angestellt.
Mit einer Vereinbarung zu einem dauerhaft ausgelagerten Einzelarbeitsplatz können sie den Mitarbeiter der Werkstätte langfristig in Ihrem Unternehmen beschäftigen.
Unterstützung im Betriebsalltag - inklusiv und zuverlässig
Unsere Fachkräfte begleiten den Einsatz regelmäßig, unterstützen Ihr Team und stehen bei allen Fragen zur Seite. So bleibt die Zusammenarbeit für Sie verlässlich, flexibel und unkompliziert. Die Werkstatt bleibt Vertragspartnerin, übernimmt die pädagogische Betreuung und unterstützt bei allen organisatorischen Fragen. So entsteht eine unkomplizierte, sozial engagierte und für beide Seiten gewinnbringende Zusammenarbeit.
Wissenswertes zum dauerhaft ausgelagerten Einzelarbeitsplatz
- Die Beschäftigung unterliegt nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
- Der Beschäftigte ist durch die Werkstätte haftpflichtversichert.
- Die erbrachte Leistung wird gemäß Angebot in Rechnung gestellt, davon wird durch die Werkstätte der Lohn des Mitarbeiters entrichtet.
- Ein dauerhaft ausgelagerter Einzelarbeitsplatz kann in Teilzeit, tageweise oder für Saisontätigkeiten geschaffen werden.
- Die Vereinbarung wird in der Regel für 2 Jahre getroffen, verlängert sich automatisch oder kann vorzeitig beendet werden.
- Ein dauerhaft ausgelagerter Einzelarbeitsplatz kann auch als Probezeit vor einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung durchgeführt werden.