Unser Auftrag

Wir verstehen uns als Kompetenzzentrum für berufliche Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben

Als anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung erfüllen wir einen gesetzlichen Auftrag gemäß § 219 SGB IX.

Mit unserem Auftrag definieren wir die Umsetzung des Grundrechts auf Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung. Konkret bieten wir ein vielfältiges Arbeitsangebot in unseren Werkstätten, breitgefächerte Qualifizierungsangebote und ebenso facettenreiche Übergangsmöglichkeiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir verstehen uns als Teil des inklusiven Arbeitsmarktes.

Unsere Aufträge aus Industrie, Wirtschaft und Sozial- und Gesundheitswesen tragen essentiell dazu bei arbeitsmarktnah zu qualifizieren.

Damit wir unseren Auftrag „Arbeit und Bildung für Menschen mit Behinderung“ erfüllen können, haben wir uns anspruchsvolle Ziele gesetzt. Sie sind in unseren Leitsätzen festgehalten: