Alleingesellschafterin
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.
Ein starker Partner im sozialen Bereich
Mit rund 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und über 80 Einrichtungen gehört die Katholische Jugendfürsorge zu den größten kirchlichen Arbeitgebern in der Diözese Regensburg. Jährlich finden rund 30.000 Menschen Beratung, Begleitung, Hilfe und Unterstützung in Teilhabeeinrichtungen, in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Auf der Seite junger Menschen … ein Leben lang.
Vom zu früh geborenen Säugling bis zum älteren Menschen mit Behinderung: Gemäß ihrem Leitsatz „Auf der Seite junger Menschen … ein Leben lang“ entwickelt und sichert die KJF die Formen der Unterstützung und Hilfe, die gebraucht werden. Ziel ist es, passgenaue Angebote bereitzustellen und Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen zu stärken.
Engagement für Interessen und Teilhabe
Ein zentrales Anliegen der KJF Regensburg ist es, sich für die Interessen der ihr anvertrauten Menschen stark zu machen. Dazu gehört auch Lobbyarbeit in politischen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gremien auf Landes- und Bundesebene. Für Kommunen, Bezirke, Regierungen, Ministerien, Behörden, die Wirtschaft und andere Dienstleister im sozialen Sektor ist die KJF eine verlässliche Partnerin, um gemeinsame Aufgaben und Projekte zum Wohl beeinträchtigter und benachteiligter Menschen umzusetzen.
Das Fundament unserer Arbeit
Die Satzung der KJF, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes sowie die staatlichen Sozialgesetze bilden das Fundament der Arbeit. Das Aufgabenspektrum wird dabei stets von den jeweils aktuellen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen mitgeprägt.
Vom Bischof beauftragt, versteht die KJF ihre Dienste als Teil des Caritas-Werkes der Kirche für die Gesellschaft. Grundlage der vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und den zuständigen Kostenträgern ist das Subsidiaritätsprinzip.